Corona-Update und schöne Ferien!

Liebe Rumpelfreunde,
die Lockerungen und Erleichterungen für alle, insbesondere Geimpfte und von Corona-Genesene sollen auch an Rumpelhausen nicht vorbeigehen! Nach unserer Auffassung gelten die Aufhebungen der Kontaktbeschränkungen allerdings NUR für selbst Genesene und Geimpfte (genaue Definitionen s.u.), nicht automatisch für deren eigene bzw. in deren Haushalt lebende Kinder! Aber:
In der Corona-VO des Landes Baden Württemberg (einsehbar hier, inkl. Download: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/) steht auf S.4, unter Öffnungsstufe 1: „…sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.“
Rumpelhausen ist definitiv eine Freizeiteinrichtung, ebenso ein Ort der Kinder-und Jugendsozialarbeit sowie Ursprung für viele sportliche Betätigungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Freien. Wir sehen also eine Vielzahl von Gründen, warum das seit Monaten bestehende Doodle mit den scharfen Vorgaben von max. 2 Haushalten gleichzeitig auf dem riesigen Platz in freier Luft aktuell nicht mehr den hart erkämpften Inzidienz-Zahlen entspricht.

Fazit: Ab sofort dürfen sich bis zu 20 Personen (Kinder mitgezählt, 20 Leute jeden Alters) gleichzeitig in Rumpelhausen aufhalten. Damit nicht allzu großes Chaos ausbricht, wird es weiterhin ein Doodle für Mitglieder (Eintragung nach Einladung via Vereins-Mailverteiler) geben, in dem sich bis zu 4 Haushalte gleichzeitig 1-2x/Woche eintragen können. Nach Adam Riese sollte dann in der Regel die Marke von 20 Personen noch nicht erreicht sein. Das heißt: Wer in der Nähe wohnt, noch nicht Mitglied ist, spontan vorbeikommt oder verständlichsterweise plötzlich Heißhunger auf das Paradies aber keinen Doodle-Slot hat: Einfach vorbeikommen, Leute zählen und reinkommen, wenn’s mit Euch zusammen noch keine 20 sind :)! Das hört sich doch gut an, oder?

Kommt vorbei! Genießt Rumpelhausen – natürlich unter Einhaltung der AHA-Regeln, logo oder?

Wir wünschen euch von Herzen schöne Ferien :)!

PS: Sollte dies die Polizei kontrollieren oder jemand anderes am Tor nach der Grundlage der veränderten Bedingungen fragen, verweist bitte auf diesen Text hier. Außerdem kann es nicht schaden, den Impf-/PCR-Nachweis – falls vorhanden – jederzeit bei sich zu haben. Diese Lockerungen gelten solange die Öffnungsstufe 1 gilt, die 7-Tage-Inzidenz also stabil unter 100 liegt, s.u..

Details:

Was ist die Öffnungsstufe 1?
Wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen
unter 100 liegt (Bundesnotbremse). Einfach und direkt aufs Handy ohne mühsames Suchen zu verfolgen zB via Threema-Kanal der Landesregierung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-nachrichten-per-messenger/

Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Personen, die je nach Impfstoff ein bzw. zwei Mal geimpft und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Die vollständige Impfung kann bspw. mit dem bekannten gelben Impfpass nachgewiesen werden.

Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten alle Personen, die den Nachweis für einen positiven SarsCoV2-PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, vorweisen können.

Wer gilt als getestet?
Als getestet gelten alle Personen, die ein professionelles negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 h ist, vorweisen können.